Erwägungsgrund 5 32011D0126BESCHLUSS DES RATES vom 21. Februar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2011/126/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32018D1030BESCHLUSS (EU) 2018/1030 DES RATES vom 13. Juli 2018 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Neuseeland nach Artikel XXIV:6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32019D0528BESCHLUSS (EU) 2019/528 DES RATES vom 6. November 2018 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Königreichs Marokko an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32016D1885BESCHLUSS (EU) 2016/1885 DES RATES vom 18. Oktober 2016 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32018D1907BESCHLUSS (EU) 2018/1907 DES RATES vom 20. Dezember 2018 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 5 32013D0125BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2013 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2013/125/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —