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Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 hat Belgien beschlossen, auch für 300 junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs), aus dem EGF kofinanzierte personalisierte Dienstleistungen anzubieten.
Im Einklang mit Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 hat Belgien beschlossen, auch für 300 junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 hat Belgien beschlossen, auch für 100 junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 hat Portugal beschlossen, auch 730 jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 hat Griechenland beschlossen, auch 543 jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 hat Irland beschlossen, auch für 108 junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 hat Spanien beschlossen, auch 125 jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.