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Aufgrund der Besonderheit der Tätigkeiten der EULEX KOSOVO zur Unterstützung der in einen Mitgliedstaat verlagerten Gerichtsverfahren ist es angebracht, in diesem Beschluss den Betrag festzulegen, der zur Deckung der Unterstützung der in einen Mitgliedstaat verlagerten Gerichtsverfahren vorgesehen ist, und die Ausführung des betreffenden Teils des Haushaltsplans in Form eines Zuschusses vorzusehen.
Aufgrund der Besonderheit der Tätigkeiten der EULEX KOSOVO zur Unterstützung der in einen Mitgliedstaat verlagerten Gerichtsverfahren ist es angebracht, in…
Aufgrund der Besonderheit der Tätigkeiten der EULEX KOSOVO zur Unterstützung der in einen Mitgliedstaat verlagerten Gerichtsverfahren ist es angebracht, in…
Aufgrund der Besonderheit der Tätigkeiten der EULEX KOSOVO zur Unterstützung der in einen Mitgliedstaat verlagerten Gerichtsverfahren ist es angebracht, in…
Betriebskostenzuschüsse zur Kofinanzierung der fortlaufenden Arbeitsprogramme des Europäischen Netzes der Räte für das Justizwesen und des Netzes der…
„(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EULEX KOSOVO bis zum 14. Oktober 2010 beläuft sich auf 265 000 000 EUR. Der…
Die Modalitäten für die Zahlung der Beiträge der Mitgliedstaaten zu dem 11. EEF und für die Länderzuweisung von finanziellem Beistand für die überseeischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.