Erwägungsgrund 2 32017D1346BESCHLUSS (EU) 2017/1346 DES RATES vom 17. Juli 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der sechsten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus in Bezug auf die die Einhaltung des Übereinkommens betreffende Sache ACCC/C/2008/32 zu vertretenden Standpunkt
Die Union kam den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Aarhus im Hinblick auf ihre Organe und Einrichtungen insbesondere mit der Verordnung (EG) Nr.…
Erwägungsgrund 2 32017D0758BESCHLUSS (EU) 2017/758 DES RATES vom 25. April 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der achten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe in Bezug auf die Vorschläge zur Änderung der Anlagen A, B und C zu vertretenden Standpunkt
Die Union hat die Verpflichtungen des Übereinkommens mit der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates in Unionsrecht umgesetzt.
Erwägungsgrund 2 32015D0627BESCHLUSS (EU) 2015/627 DES RATES vom 20. April 2015 über den im Namen der Europäischen Union auf der siebten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der Anlagen A, B und C zu vertretenden Standpunkt
Die Union hat die Verpflichtungen des Übereinkommens mit der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates in Unionsrecht umgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32008D0401BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30. April 2008 zur Änderung ihrer Geschäftsordnung in Bezug auf Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft (2008/401/EG, Euratom)
Die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht die Anwendung des Übereinkommens von Århus auf Organe und Einrichtungen der…
Erwägungsgrund 2 32019D0639BESCHLUSS (EU) 2019/639 DES RATES vom 15. April 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der neunten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien hinsichtlich der Änderungen der Anlagen A und B des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe zu vertretenden Standpunkts
Mit der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Übereinkommen in der Union umgesetzt.
Erwägungsgrund 7 32005D0370BESCHLUSS DES RATES vom 17. Februar 2005 über den Abschluss des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten im Namen der Europäischen Gemeinschaft (2005/370/EG)
Das in Artikel 1 des Übereinkommens von Aarhus dargelegte Ziel dieses Übereinkommens steht mit den Zielen der Umweltpolitik der Gemeinschaft nach Artikel 174…