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Am 14. September 2017 wurde auf der sechsten Tagung der Vertragsparteien in Budva, Montenegro, unter anderem der Entwurf des Beschlusses VI/8f erörtert, doch fanden die Vorschläge der Union zu dessen Änderung im Sinne des Beschlusses (EU) 2017/1346 keine Zustimmung. Da es zu keiner Einigung kam, wurde auf der Tagung der Vertragsparteien beschlossen, die Beratungen über den Entwurf des Beschlusses auf die nächste ordentliche Tagung im Jahr 2021 zu vertagen.
Am 17. Juli 2017 hat der Rat den Beschluss (EU) 2017/1346 über den im Namen der Europäischen Union auf der sechsten Tagung der Vertragsparteien des…
Eine der Feststellungen in der Sache ACCC/C/2008/32, nämlich dass die Union Artikel 9 Absätze 3 und 4 des Übereinkommens von Aarhus nicht einhält, wurde in den…
Es wird erwartet, dass auf der siebten, vom 4. bis 8. Dezember 2018 stattfindenden Tagung die Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens eine Entschließung…
Die Konferenz der Vertragsparteien kann solche Änderungen auf ihrer 13. Tagung, welche vom 15. bis 22. Februar 2020 stattfinden wird, annehmen. Das Sekretariat…
Die Union sollte den Standpunkt festlegen, der auf der sechsten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus hinsichtlich des Entscheidungsentwurfs…
Auf seiner Tagung vom 3. Dezember 2015 kam der Rat zu dem Schluss, dass es nicht möglich sein würde, innerhalb eines vertretbaren Zeitraums eine Einigung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.