Erwägungsgrund 6 32018D0890BESCHLUSS (EU) 2018/890 DES RATES vom 4. Juni 2018 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
Irland ist durch den Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 6 32015D1914BESCHLUSS (EU) 2015/1914 DES RATES vom 18. September 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (SEV-Nr. 196)
Irland ist durch den Rahmenbeschluss 2002/475/JI gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 7 32015D1913BESCHLUSS (EU) 2015/1913 DES RATES vom 18. September 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (SEV-Nr. 196)
Irland ist durch den Rahmenbeschluss 2002/475/JI gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 41 32017D0449BESCHLUSS (EU) 2017/449 DES RATES vom 7. März 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der 60. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Irland ist durch den Rahmenbeschluss 2004/757/JI und den Beschluss 2005/387/JI des Rates gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme und Anwendung des…
Erwägungsgrund 7 32016D1750BESCHLUSS (EU) 2016/1750 DES RATES vom 17. Juni 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums im Namen der Europäischen Union hinsichtlich seiner Bestimmungen über die Verpflichtungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die Festlegung von Straftaten
Irland ist durch den Rechtsakt des Rates vom 26. Juli 1995 und den Rahmenbeschluss 2001/500/JI gebunden und nimmt daher an der Annahme dieses Beschlusses teil.
Erwägungsgrund 8 32016D0630BESCHLUSS (EU) 2016/630 DES RATES vom 11. April 2016 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Rückübernahme eingesetzten Gemischten Rückübernahmeausschuss in Bezug auf eine Empfehlung zu Rückübernahmeersuchen in Fällen, in denen die Organisation von Befragungen erforderlich ist
Irland ist an das Rücknahmeabkommen gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.