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Die Regierung Georgiens hat einen förmlichen Antrag auf Beitritt zu dem Übereinkommen eingereicht. Der Rat der Mitglieder sollte daher aufgefordert werden, auf einer künftigen Tagung oder im Rahmen eines Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder im Wege eines Schriftwechsels die Bedingungen für den Beitritt Georgiens in Bezug auf die Beteiligungsanteile im IOR und die Frist für die Hinterlegung der Beitrittsurkunde festzulegen.
Die Union unterstützt den Beitritt der Regierung Georgiens zum Übereinkommen auf einer künftigen Tagung des Rates der Mitglieder oder im Rahmen eines Verfahrens…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates auf einer künftigen Tagung oder im Rahmen eines Verfahrens zur…
Am 23. September 2015 hat Georgien dem Verwahrer des Übereinkommens einen schriftlichen Beitrittsantrag vorgelegt.
Da Georgien seinen Olivensektor in Bezug auf Konsum und Erzeugung ausbaut, könnte sein Beitritt unter bestimmten Bedingungen zu einer Stärkung des IOR führen,…
Die Verlängerung des derzeitigen Übereinkommens erfolgt gesondert von den Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Übereinkommens. Die Union sollte daher…
Die Union hat das Übereinkommen am 15. Juni 2011 unterzeichnet. Der nach Artikel 3 Absatz 1 dieses Übereinkommens eingesetzte Gemeinsame Ausschuss hat mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.