Beschluss (EU) 2019/1180 des Rates vom 8. Juli 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 12 02 01 — Umsetzung und Entwicklung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) trat am 1. Januar 1994 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32019D1180
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