Erwägungsgrund 1 32019D1172BESCHLUSS (EU) 2019/1172 DES RATES vom 6. Juni 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs sowie des Rahmenbeschlusses 2009/905/JI des Rates über die Akkreditierung von Anbietern kriminaltechnischer Dienste, die Labortätigkeiten durchführen
Am 10. Juni 2016 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem…
Art. 1 32019D1187Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anwendung einiger…
Art. 1 32019D1172BESCHLUSS (EU) 2019/1172 DES RATES vom 6. Juni 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs sowie des Rahmenbeschlusses 2009/905/JI des Rates über die Akkreditierung von Anbietern kriminaltechnischer Dienste, die Labortätigkeiten durchführen
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über die Anwendung einiger Bestimmungen…
Erwägungsgrund 1 32008D0616BESCHLUSS 2008/616/JI DES RATES vom 23. Juni 2008 zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität
Der Rat hat am 23. Juni 2008 den Beschluss 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und…
Erwägungsgrund 2 32009D1023BESCHLUSS DES RATES vom 21. September 2009 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union sowie Island und Norwegen über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs (2009/1023/JI)
Im Anschluss an das Mandat, das dem Vorsitz — der von der Kommission und der Delegation des Mitgliedstaats, der den nächsten Vorsitz wahrnimmt, unterstützt wird…
Erwägungsgrund 1 32009D0127BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 2008 über den Abschluss des Abkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen (2009/127/EG)
Der Rat hat die Kommission am 14. Dezember 2000 ermächtigt, mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein Abkommen über die Zusammenarbeit zur Bekämpfung von…