Erwägungsgrund 3 32019D1577BESCHLUSS (EU) 2019/1577 DES RATES vom 16. September 2019 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Protokoll 31 zum EWR-Abkommen enthält besondere Bestimmungen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten.
Erwägungsgrund 3 32019D1192BESCHLUSS (EU) 2019/1192 DES RATES vom 8. Juli 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 02 03 01 — Funktionieren und Entwicklung des Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen und Haushaltslinie 02 03 04 — Steuerungsinstrumente auf dem Gebiet des Binnenmarkts) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Protokoll 31 zum EWR-Abkommen enthält Bestimmungen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten.
Erwägungsgrund 3 32019D1193BESCHLUSS (EU) 2019/1193 DES RATES vom 8. Juli 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 33 02 03 01 — Gesellschaftsrecht) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Protokoll 31 zum EWR-Abkommen enthält Bestimmungen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten.
Erwägungsgrund 3 32019D1179BESCHLUSS (EU) 2019/1179 DES RATES vom 8. Juli 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 02 04 77 03 — Vorbereitende Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Protokoll 31 zum EWR-Abkommen enthält Bestimmungen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten.
Erwägungsgrund 3 32019D1180BESCHLUSS (EU) 2019/1180 DES RATES vom 8. Juli 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 12 02 01 — Umsetzung und Entwicklung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Protokoll 31 zum EWR-Abkommen enthält Bestimmungen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten.
Erwägungsgrund 3 32015D0891BESCHLUSS (EU) 2015/891 DES RATES vom 8. Juni 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Haushaltslinie 04.03.01.03) zu vertretenden Standpunkt
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen enthält spezifische Bestimmungen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten.