Erwägungsgrund 6 32018D0253BESCHLUSS (EU) 2018/253 DES RATES vom 15. Februar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits eingesetzt wurde, zur Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und zur Annahme des Mandats der Unterausschüsse und Arbeitsgruppen zu vertreten ist
Daher sollte der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf den beigefügten Entwürfen für Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses…
Erwägungsgrund 6 32015D0765BESCHLUSS (EU) 2015/765 DES RATES vom 7. Mai 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Daher sollte der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32016D1231BESCHLUSS (EU) 2016/1231 DES RATES vom 18. Juli 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschuss über den Antrag Georgiens auf Beitritt als Vertragspartei zu dem Übereinkommen zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union im Gemischten Ausschuss sollte daher auf dem beigefügten Beschlussentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 5 32019D0524BESCHLUSS (EU) 2019/524 DES RATES vom 21. März 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss zu der Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Daher sollte der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt darin bestehen, die Annahme des beigefügten Beschlusses zu unterstützen —
Erwägungsgrund 4 32019D0614BESCHLUSS (EU) 2019/614 DES RATES vom 9. April 2019 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Gemischten Ausschusszur Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses, der Verfahrensordnung für Panels, des Verhaltenskodex für Schiedsrichter und des Mediationsverfahrens zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32015D0710BESCHLUSS (EU) 2015/710 DES RATES vom 21. April 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Türkei über den Handel mit unter den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallenden Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Ersetzung des Protokolls Nr. 1 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Daher sollte der Standpunkt der Union im Gemischten Ausschuss auf dem im Entwurf beigefügten Beschluss beruhen —