Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach Artikel 54 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 gilt das Kumulierungssystem unter der Voraussetzung, dass die Schweiz Erzeugnissen mit Ursprung in begünstigten Ländern, die Vormaterialien mit Ursprung in der Union enthalten, dieselbe Behandlung gewährt (Gegenseitigkeitsprinzip).
Nach Artikel 54 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 gilt das Kumulierungssystem unter der Voraussetzung, dass die Schweiz Erzeugnissen mit Ursprung in…
Nach Artikel 54 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 gilt das Kumulierungssystem unter der Voraussetzung, dass Norwegen Erzeugnissen mit Ursprung in…
Nach Artikel 54 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 gilt das Kumulierungssystem unter der Voraussetzung, dass Norwegen Erzeugnissen mit Ursprung in…
Mit diesem Beschluss werden auch weiterhin flexible Ursprungsregeln, auch in Bezug auf die Ursprungskumulierung, festgelegt. Die Kumulierung sollte nicht nur…
Der Ursprung der Vormaterialien der anderen betroffenen Länder und Gebiete wird anhand der Ursprungsregeln, die im Rahmen von Präferenzübereinkommen zwischen…
Die Kumulierung nach Absatz 5 ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass die verwendeten Vormaterialien, die Ursprungserzeugnisse Südafrikas sind, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.