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Im Hinblick auf die Anwendung dieses neuen Systems und seiner Vorschriften ermächtigte der Rat am 8. März 2012 die Kommission, mit der Schweiz ein Abkommen in Form eines Briefwechsels über die gegenseitige Anerkennung von Ersatzursprungszeugnissen nach Formblatt A oder Ersatzursprungserklärungen auszuhandeln, wonach Erzeugnisse mit Bestandteilen mit Ursprung in Norwegen, der Schweiz oder der Türkei bei ihrer Ankunft im Zollgebiet der Union wie Erzeugnisse behandelt werden, die Bestandteile mit Ursprung in der Union enthalten.
Im Hinblick auf die Anwendung dieses neuen Systems und seiner Vorschriften ermächtigte der Rat am 8. März 2012 die Kommission, mit Norwegen ein Abkommen in Form…
Im Hinblick auf die Anwendung dieses neuen Systems und seiner Vorschriften ermächtigte der Rat am 8. März 2012 die Kommission, mit der Schweiz ein Abkommen in…
Im Hinblick auf die Anwendung dieses neuen Systems und seiner Vorschriften ermächtigte der Rat am 8. März 2012 die Kommission, mit Norwegen ein Abkommen in Form…
Das System der gegenseitigen Anerkennung von Ersatzursprungszeugnissen nach Formblatt A seitens der Union, Norwegens und der Schweiz sollte im Rahmen des…
Das System der gegenseitigen Anerkennung von Ersatzursprungszeugnissen nach Formblatt A seitens der Union, Norwegens und der Schweiz sollte im Rahmen des…
Das System der gegenseitigen Anerkennung von Ersatzursprungszeugnissen nach Formblatt A seitens der Union, Norwegens und der Schweiz sollte im Rahmen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.