Erwägungsgrund 6 32019D1843BESCHLUSS (EU) 2019/1843 DES RATES vom 24. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte daher auf dem beigefügten Beschlussentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 6 32018D0786BESCHLUSS (EU) 2018/786 DES RATES vom 22. Mai 2018 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Haushaltslinie 04 03 01 03: „Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und Maßnahmen für Migranten, einschließlich Migranten aus Drittländern“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte daher auf dem beigefügten Beschlussentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 6 32015D0284BESCHLUSS (EU) 2015/284 DES RATES vom 17. Februar 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Protokolls 4 des EWR-Abkommens über die Ursprungsregeln (Beitritt Kroatiens)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte auf dem beigefügten Beschlussentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 6 32016D0784BESCHLUSS (EU) 2016/784 DES RATES vom 12. Mai 2016 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Haushaltslinie 04 03 01 03)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte daher auf dem beigefügten Beschlussentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 6 32019D1179BESCHLUSS (EU) 2019/1179 DES RATES vom 8. Juli 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 02 04 77 03 — Vorbereitende Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte daher auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32015D1016BESCHLUSS (EU) 2015/1016 DES RATES vom 23. Juni 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —