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Angesichts der von der Hohen Kommissarin berichteten anhaltend ernsten Lage in Venezuela und der Verantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, die von Teilen der venezolanischen Sicherheitskräfte und Nachrichtendienste zur Unterstützung des Regimes verübt werden, sollten sieben Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 aufgenommen werden.
Angesichts der fortschreitenden Verschlechterung der Lage in Venezuela sollten sieben Personen in die in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 enthaltene…
Angesichts der Lage in Venezuela sollten elf Personen in die in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen…
In Anbetracht der sich weiter verschlechternden Lage in Venezuela hat der Rat am 22. Januar 2018 den Beschluss (GASP) 2018/90 angenommen, mit dem sieben…
Am 2. Juni 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 14 Personen und vier Einrichtungen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven…
In diesem Zusammenhang sollten im Einklang mit der Erklärung der Union vom 2. August 2017 gezielte restriktive Maßnahmen gegen bestimmte natürliche und…
Angesichts der Ergebnisse, zu denen die Ermittlungsmission gelangt ist, und angesichts der Verantwortung von Teilen der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.