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Gemäß Artikel IX:3 und IX:4 des WTO-Übereinkommens haben die Vereinigten Staaten den Allgemeinen Rat ersucht, einen Beschluss zur Verlängerung der bestehenden WTO-Ausnahmegenehmigung zu fassen, damit die Vereinigten Staaten infrage kommenden Waren mit Ursprung in zentralamerikanischen und karibischen Ländern und Gebieten im Rahmen des CBERA vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2025 Zollfreiheit gewähren können.
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertreten ist, besteht darin, die Verlängerung einer…
Die Vereinigten Staaten wurden am 15. Februar 1985 für den Zeitraum vom 1. Januar 1984 bis zum 30. September 1995 von Verpflichtungen nach Artikel I:1 des…
Die Vereinigten Staaten beantragten gemäß Artikel IX Absatz 3 des WTO-Übereinkommens, bis zum 30. September 2025 von ihren Verpflichtungen nach Artikel I Absatz…
Die Vereinigten Staaten beantragten gemäß Artikel IX Absatz 3 des WTO-Übereinkommens eine Verlängerung der geltenden Ausnahmegenehmigung bis zum 31. Dezember…
Die Vereinigten Staaten haben einen Antrag nach Artikel IX:3 des WTO-Übereinkommens auf eine Ausnahmegenehmigung gestellt, mit der das Land bis zum 31. Dezember…
Im Einklang mit Artikel IX:3 und IX:4 des WTO-Übereinkommens haben Chile, China, Indien, Thailand und die Türkei (im Folgenden „Miteinbringer“) dem Allgemeinen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.