Erwägungsgrund 7 32019D1748Der Standpunkt der Europäischen Union im SPS-Unterausschuss sollte daher sein, die Änderung des Anhangs V zu Kapitel 4 des Assoziierungsabkommens gemäß dem…
Erwägungsgrund 5 32016D2354BESCHLUSS (EU) 2016/2354 DES RATES vom 12. Dezember 2016 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ hinsichtlich der Änderungen in Anhang XI-B des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im SPS-Unterausschuss im Hinblick auf die Änderung des Anhangs XI-B des Abkommens zu…
Art. 1 Abs. 1 32019D1748Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren…
Erwägungsgrund 12 32019D0466BESCHLUSS (EU) 2019/466 DES RATES vom 18. März 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingerichteten Assoziationsrat im Hinblick auf die Änderung des Anhangs XXVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Assoziationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Änderung des Anhangs XXVII des Abkommens…
Erwägungsgrund 5 32019D1748Es ist daher angezeigt, dass der SPS-Unterausschuss einen Beschluss erlässt, um den bestehenden Anhang V zu Kapitel 4 dadurch zu ändern, dass der bestehende…
Erwägungsgrund 5 32019D0433BESCHLUSS (EU) 2019/433 DES RATES vom 20. Februar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu der Aktualisierung des Anhangs XXVIII-A (Regelungen für Finanzdienstleistungen), des Anhangs XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) und des Anhangs XXVIII-D (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) des Abkommens zu vertreten ist
Es ist angemessen, den im Namen der Union im Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Aktualisierung der Anhänge festzulegen.