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Irland wendet die Verordnung (EU) 2018/1726 unbeschadet des Umstands an, dass die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über die Freizügigkeit von Drittstaatsangehörigen, die Visumpolitik und das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten durch Personen derzeit nicht von Irland angewendet werden und auch nicht angewendet werden können. Daher enthält die Verordnung (EU) 2018/1726 spezielle Bestimmungen, die diese besondere Position Irlands widerspiegeln, insbesondere hinsichtlich eingeschränkter Stimmrechte im Verwaltungsrat der Agentur.
Die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 auf Irland erfolgt unbeschadet des Umstands, dass die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über die…
Die Anwendung der vorgeschlagenen Verordnung auf das Vereinigte Königreich würde unbeschadet des Umstands erfolgen, dass die Bestimmungen des…
Soweit diese Richtlinie auf Drittstaatsangehörige anwendbar ist, die die Einreisevoraussetzungen gemäß dem Schengener Grenzkodex nicht oder nicht mehr erfüllen,…
Soweit diese Verordnung auf Drittstaatsangehörige anwendbar ist, die die Einreisevoraussetzungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/399 nicht oder nicht mehr…
Das SIS ist Teil des Schengen-Besitzstands. Die Verordnungen (EU) 2018/1861 und (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates regeln die Einrichtung,…
Die Verordnung stellt eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen-Besitzstands dar, die auf Irland entsprechend dem Beschluss 2002/192/EG des Rates vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.