Art. 1 Abs. 1 Buchst. e 32020D1421BESCHLUSS (EU) 2020/1421 DES RATES vom 1. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkt
Änderungsvorschläge zu der dem ADN beigefügten Verordnungen — Berichtigung (Referenzdokument ECE/TRANS/WP.15/AC.2/25; Notifikation des Verwahrers…
Erwägungsgrund 2 32005R1214VERORDNUNG (EG) Nr. 1214/2005 DER KOMMISSION vom 28. Juli 2005 zur Berichtigung der estnischen, der finnischen, der griechischen, der italienischen, der lettischen, der litauischen, der niederländischen, der portugiesischen, der spanischen und der schwedischen Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 1722/93 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates hinsichtlich der Produktionserstattungen für Getreide
Um Fehlinterpretationen zu vermeiden und die sachgemäße Anwendung der in der Verordnung (EWG) Nr. 1722/93 vorgesehenen Maßnahmen sicherzustellen, sollte dieser…
Erwägungsgrund 6 32014R0334Artikel 34 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 sollte dahingehend geändert werden, dass der Querverweis auf Artikel 30 berichtigt wird.
Erwägungsgrund 4 32018D0953BESCHLUSS (EU) 2018/953 DES RATES vom 26. Juni 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Protokolls 30 zum EWR-Abkommen mit besonderen Bestimmungen für die Gestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Statistik (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 30 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32018D0635BESCHLUSS (EU) 2018/635 DES RATES vom 17. April 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XXII (Gesellschaftsrecht) und des Protokolls 37 (mit der Liste gemäß Artikel 101) des EWR-Abkommens zu vertreten ist
Anhang XXII und Protokoll 37 des EWR-Abkommens sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32014L0027RICHTLINIE 2014/27/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Richtlinien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und 98/24/EG des Rates sowie der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
In Abschnitt I Nummer 2 und Abschnitt II Nummer 1 des Anhangs der Richtlinie 94/33/EG wird auf die aufgehobenen Richtlinien 90/679/EWG und 90/394/EWG des Rates…