Beschluss (EU) 2019/1918 Des Rates vom 8. November 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien, das am 15. November 2019 ausläuft
Am 8. Juli 2019 hat der Rat die Kommission ermächtigt, Verhandlungen mit der Islamischen Republik Mauretanien über den Abschluss eines neuen partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei und eines Protokolls zur Durchführung dieses Abkommens aufzunehmen.
Erwägungsgrund 4 32019D1918
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