Erwägungsgrund 2 32015D1158BESCHLUSS (EU) 2015/1158 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2015 über den von der Kommission im Namen der Europäischen Union in dem Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens, der durch das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zu den Änderungen der Anhänge I, II und V des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien
Gemäß Artikel 22 Absatz 3 des Abkommens kann der Gemeinsame Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) Änderungen der…
Erwägungsgrund 5 32019D2198BESCHLUSS (EU) 2019/2198 DES RATES vom 25. November 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Änderung des Übereinkommens zu vertreten ist
Der Gemischte Ausschuss soll auf seiner Sitzung am 27. November 2019 oder zu einem späteren Zeitpunkt einen Beschluss über die Änderung des Übereinkommens…
Erwägungsgrund 4 32020D1075BESCHLUSS (EU) 2020/1075 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss des Abkommens über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China
Gemäß Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe c und Artikel 17 Absatz 6 des Abkommens kann der durch Artikel 11 Absatz 1 des Abkommens eingesetzte Gemeinsame Ausschuss…
Erwägungsgrund 1 32015D1158BESCHLUSS (EU) 2015/1158 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2015 über den von der Kommission im Namen der Europäischen Union in dem Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens, der durch das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zu den Änderungen der Anhänge I, II und V des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien
Gemäß Artikel 22 Absatz 3 des Abkommens kann der Gemeinsame Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens Änderungen der Anhänge dieses Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32019D2106Gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Abkommens kann der Gemeinsame Ausschuss die Anhänge des Abkommens ändern.
Erwägungsgrund 3 32019D2106Gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Abkommens kann der Gemeinsame Ausschuss die Anhänge des Abkommens ändern.