Erwägungsgrund 1 32019D2119BESCHLUSS (EU) 2019/2119 DES RATES vom 21. November 2019 über den im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2017/939 des Rates geschlossen und…
Erwägungsgrund 1 32018D1730BESCHLUSS (EU) 2018/1730 DES RATES vom 12. November 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der zweiten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Zusammenhang mit der gemäß Artikel 10 Absätze 2 und 3 des Übereinkommens vorgesehenen Annahme von Richtlinien zur umweltgerechten Zwischenlagerung von Quecksilber, das kein Quecksilberabfall ist, zu vertreten ist
Das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2017/939 des Rates geschlossen und ist…
Erwägungsgrund 1 32017D0939BESCHLUSS (EU) 2017/939 DES RATES vom 11. Mai 2017 über den Abschluss des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Namen der Europäischen Union
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2017/938 des Rates vom 23. September 2013 wurde das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (im Folgenden…
Erwägungsgrund 1 32017D1138BESCHLUSS (EU) 2017/1138 DES RATES vom 19. Juni 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der ersten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme des erforderlichen Inhalts der Bescheinigung gemäß Artikel 3 Absatz 12 des Übereinkommens und der Leitlinien gemäß Artikel 8 Absätze 8 und 9 des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Am 11. Mai 2017 wurde das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (im Folgenden „Übereinkommen“) durch den Beschluss (EU) 2017/939 im Namen der Europäischen…
Erwägungsgrund 4 32016L2284RICHTLINIE (EU) 2016/2284 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/81/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten und die Union sind dabei, das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber von 2013 des Umweltprogramms der Vereinten Nationen zu…
Art. 1 32017D0939BESCHLUSS (EU) 2017/939 DES RATES vom 11. Mai 2017 über den Abschluss des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Namen der Europäischen Union
Das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Die nach Artikel 30 Absatz 3 des Übereinkommens erforderliche…