Erwägungsgrund 7 32020D2060BESCHLUSS (EU) 2020/2060 DES RATES vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss zu der Änderung des Abkommens zur Berücksichtigung des Beitritts des Unabhängigen Staates Samoa und des Beitritts der Salomonen zu dem Abkommen zu vertreten ist
Die Union sollte den Standpunkt festlegen, der im Handelsausschuss auf dessen achter Tagung zu der vorgeschlagenen Änderung zu vertreten ist.
Erwägungsgrund 6 32019D1260BESCHLUSS (EU) 2019/1260 DES RATES vom 15. Juli 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Änderung der Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 des Anhangs 2-C des Abkommens zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union im Handelsausschuss sollte daher darin bestehen, die Annahme des beigefügten Entwurfs eines Beschlusses des Handelsausschusses zu…
Erwägungsgrund 5 32020D2061BESCHLUSS (EU) 2020/2061 DES RATES vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses und der Geschäftsordnung der Sonderausschüsse zu vertretenden Standpunkts
Die Union sollte den Standpunkt festlegen, der im Handelsausschuss „EU-Pazifik“ hinsichtlich der Annahme einer solchen Geschäftsordnung zu vertreten ist —
Erwägungsgrund 5 32019D1260BESCHLUSS (EU) 2019/1260 DES RATES vom 15. Juli 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Änderung der Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 des Anhangs 2-C des Abkommens zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Handelsausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen.
Erwägungsgrund 11 32020D0583BESCHLUSS (EU) 2020/583 DES RATES vom 25. März 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur hinsichtlich der Auslegung — gemäß Artikel 16.1 Absatz 4 Buchstabe d — der Artikel 10.17 und 10.22 jenes Freihandelsabkommens in Bezug auf Änderungen des Schutzes geografischer Angaben für in Singapur eingetragene Weine, Spirituosen, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel zu vertretenden Standpunkt
Da der Beschluss des Handelsausschusses für die Union verbindlich sein wird, ist es zweckmäßig, den im Handelsausschuss im Namen der Union zu vertretenden…
Erwägungsgrund 7 32011D0722BESCHLUSS DES RATES vom 27. Oktober 2011 über den Standpunkt der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses und der Aufstellung einer Liste mit 15 Schiedsrichtern (2011/722/EU)
Die Union sollte den Standpunkt festlegen, den sie hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses und der Aufstellung der Liste mit den…