Erwägungsgrund 5 32018D1938BESCHLUSS (EU) 2018/1938 DES RATES vom 18. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Billigung der Verlängerung des Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status einzunehmenden Standpunkt
Es gilt, den im Namen der Union im Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Billigung der Verlängerung des…
Erwägungsgrund 4 32019D0105BESCHLUSS (EU) 2019/105 DES RATES vom 20. Dezember 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits eingesetzten Assoziationsrat EU-Israel im Hinblick auf die Verlängerung des Aktionsplans EU-Israel zu vertreten ist
Es ist angebracht, den im Namen der Union im Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Empfehlung Rechtswirkung haben wird.
Erwägungsgrund 12 32019D0466BESCHLUSS (EU) 2019/466 DES RATES vom 18. März 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingerichteten Assoziationsrat im Hinblick auf die Änderung des Anhangs XXVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Assoziationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Änderung des Anhangs XXVII des Abkommens…
Erwägungsgrund 5 32019D0028BESCHLUSS (EU) 2019/28 DES RATES vom 10. Dezember 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf eine Verlängerung der Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien um zwei Jahre zu vertretenden Standpunkt
Da der Beschluss für die Union verbindlich sein wird, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union im Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 5 32019D0222BESCHLUSS (EU) 2019/222 DES RATES vom 20. Dezember 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Verlängerung des Aktionsplans EU-Palästinensische Behörde zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Empfehlung Rechtswirkung hat.
Erwägungsgrund 14 32017D0043BESCHLUSS (EU) 2017/43 DES RATES vom 12. Dezember 2016 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ bezüglich der Aktualisierung der Anhänge XXI-A bis XXI-P zur Annäherung der Regelungen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge zu vertretenden Standpunkt
Es ist daher zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt bezüglich der befürwortenden Stellungnahme, die im Assoziationsausschusses in der…