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Das Protokoll wurde 2012 durch die Annahme der Beschlüsse 2012/1 und 2012/2 auf der 30. Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommens durch die anwesenden Vertragsparteien geändert. Die in dem Beschluss 2012/1 enthaltenen Änderungen sind auf der Grundlage des in dem Protokoll vorgesehenen beschleunigten Verfahrens in Kraft getreten und wirksam geworden. Die in dem Beschluss 2012/2 enthaltene Änderung muss von den Vertragsparteien angenommen werden und wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2017/1757 des Rates genehmigt. Die Änderung trat am 7. Oktober 2019 in Kraft.
Das Protokoll wurde gemäß dem Beschluss 2012/669/EU des Rates unterzeichnet und ist seit dem 16. September 2012 vorläufig angewandt worden.
Aufgrund des Beschlusses 2013/303/EU des Rates wurde das neue Protokoll unterzeichnet und wird ab dem 1. Juli 2013 vorläufig angewandt.
Dieses neue Protokoll wurde auf Grundlage des Beschlusses Nr. 2013/462/EU des Rates unterzeichnet und wird ab dem 24. Juli 2013 vorläufig angewandt.
Dieses neue Protokoll wurde auf Grundlage des Beschlusses 2012/827/EU des Rates unterzeichnet und wird ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung vorläufig…
Das neue Protokoll wurde auf Grundlage des Beschlusses 2013/786/EU des Rates unterzeichnet und wird ab dem 1. Januar 2014 vorläufig angewendet.
Das Protokoll wurde auf der Grundlage des Beschlusses 2012/653/EU der Kommission vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.