Erwägungsgrund 4 32019D1355Im Protokoll 1 ist eine weitere Vereinfachung der Ursprungsregeln vorgesehen, und es werden die jüngsten Entwicklungen berücksichtigt, um flexiblere und…
Erwägungsgrund 4 32019D1319BESCHLUSS (EU) 2019/1319 DES RATES vom 25. Juni 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Änderung einiger Bestimmungen des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Einige Bestimmungen des Protokolls müssen geändert werden, um die Ursprungsregeln an die jüngsten Entwicklungen anzupassen und dadurch flexiblere und einfachere…
Erwägungsgrund 5 32020D2059BESCHLUSS (EU) 2020/2059 DES RATES vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss betreffend die Annahme der Änderung bestimmter Bestimmungen des Protokolls II über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkts
Einige Bestimmungen des 2009 vereinbarten Protokolls II müssen geändert werden, um die jüngsten Entwicklungen bei den Ursprungsregeln zu berücksichtigen,…
Erwägungsgrund 4 32019D2198BESCHLUSS (EU) 2019/2198 DES RATES vom 25. November 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Änderung des Übereinkommens zu vertreten ist
Die Vertragsparteien des Übereinkommens haben sich auf die Änderung des Übereinkommens geeinigt, um aktualisierte und flexiblere Ursprungsregeln festzulegen.
Erwägungsgrund 1 32015D0285BESCHLUSS (EU) 2015/285 DES RATES vom 17. Februar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum eingesetzten Gemeinsamen EWR-Ausschuss hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls 4 zu diesem Abkommen über die Ursprungsregeln durch ein neues, an das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln angeglichenes Protokoll zu vertreten ist
Protokoll 4 zu dem Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) betrifft die Ursprungsregeln.
Erwägungsgrund 3 32015D0284BESCHLUSS (EU) 2015/284 DES RATES vom 17. Februar 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Protokolls 4 des EWR-Abkommens über die Ursprungsregeln (Beitritt Kroatiens)
Protokoll 4 enthält Bestimmungen und Regelungen über die Ursprungsregeln.