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Der Standpunkt, der im Namen der Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden: „Lenkungsausschuss“) zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Lenkungsausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Geringfügige Änderungen des Beschlussentwurfs können von den Vertretern der Union im Lenkungsausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Der im Namen der Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft zu vertretende Standpunkt beruht auf dem Entwurf für einen Beschluss des…
Der im Namen der Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft zu vertretende Standpunkt beruht auf den Entwürfen von Beschlüssen des…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im durch den Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft eingesetzten regionalen Lenkungsausschuss in Bezug auf die…
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch den Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft eingerichteten regionalen Lenkungsausschuss…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft betreffend den Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für das…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft betreffend den Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.