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Nach Artikel 185 Absatz 2 des Abkommens kann die Union bei der schriftlichen Notifikation über den Abschluss der erforderlichen internen Verfahren für jeden Mitgliedstaat, der Gründe zu den Grundprinzipien des nationalen Rechts dieses Mitgliedstaats dargelegt hat, mitteilen, dass die vollstreckenden Justizbehörden dieses Mitgliedstaats neben den Gründen für die Nichtvollstreckung eines Europäischen Haftbefehls nach dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates die Auslieferung seiner Staatsbürger an das Vereinigte Königreich aufgrund eines Europäischen Haftbefehls im Übergangszeitraum verweigern können. Daher ist es angezeigt, eine Frist festzulegen innerhalb derer diejenigen Mitgliedstaaten, die diese Möglichkeit wahrnehmen möchten, die Kommission und das Generalsekretariat des Rates davon unterrichten sollten.
Die Bundesregierung unterrichtet den Rat der Europäischen Union, wenn es wiederholt zu Verzögerungen bei der Auslieferung durch einen anderen Mitgliedstaat…
Nach Artikel 185 Absatz 3 des angepassten Austrittsabkommens kann die Union bei der schriftlichen Notifikation über den Abschluss der erforderlichen internen…
Das in dieser Richtlinie vorgesehene Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung bei der Festnahme sollte entsprechend auch für Personen gelten, die für die Zwecke…
Findet der Rahmenbeschluss 2002/584/JI Anwendung, so ersucht ein Mitgliedstaat den ausschreibenden Mitgliedstaat darum, als Folgemaßnahme eine die Festnahme…
In Anbetracht der verschiedenen Verlängerungen der Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV ist es angezeigt, den Beschluss (EU) 2019/274 zu ändern, um eine neue…
Jeder Mitgliedstaat sollte die Möglichkeit haben, einer Ausschreibung einen Vermerk, Kennzeichnung genannt, hinzuzufügen, um deutlich zu machen, dass die gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.