Erwägungsgrund 2 32019D0003BESCHLUSS (EU) 2019/3 DES RATES vom 19. Dezember 2018 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt zu bestimmten Haushaltsangelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft
Gemäß Artikel 41 Absatz 3 VGV gilt der VGV seit dem 9. Oktober 2017. Derzeit wenden die Vertragsparteien untereinander den VGV vorläufig an, d. h. die Union,…
Erwägungsgrund 2 32019D0232BESCHLUSS (EU) 2019/232 DES RATES vom 16. Juli 2018 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung dieses Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 41 Absatz 3 VGV wird der VGV seit dem 9. Oktober 2017 zwischen der Union, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo sowie seit…
Erwägungsgrund 2 32020D1831BESCHLUSS (EU) 2020/1831 DES RATES vom 30. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits eingesetzten Gemeinsamen Rat im Hinblick auf die Anpassung bestimmter Referenzmengen in Anhang IV des genannten Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Bis zu seinem Inkrafttreten ist das Abkommen seit dem 10. Oktober 2016 zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Botsuana, dem…
Erwägungsgrund 1 32019D2246BESCHLUSS (EU) 2019/2246 DES RATES vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten CETA-Ausschuss zur Annahme der Liste der Schiedsrichter gemäß Artikel 29.8 des Abkommens zu vertreten ist
Nach Artikel 30.7 Absatz 3 des Abkommens werden Teile davon seit dem 21. September 2017 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 1 32018D1062BESCHLUSS (EU) 2018/1062 DES RATES vom 16. Juli 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten CETA-Ausschuss, der mit dem umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichtet wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses und der Sonderausschüsse zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 30.7 Absatz 3 des Abkommens werden Teile davon seit dem 21. September 2017 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 1 32018D1464BESCHLUSS (EU) 2018/1464 DES RATES vom 28. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union im CETA-Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung, der mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichtet wurde, im Hinblick auf die Erstellung von Listen mit Personen, die willens sind, als Mitglieder der Sachverständigengruppen gemäß Kapitel dreiundzwanzig und Kapitel vierundzwanzig des Abkommens zu fungieren, zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 30.7 Absatz 3 des Abkommens werden Teile davon seit dem 21. September 2017 vorläufig angewandt.