Erwägungsgrund 4 32019D0308BESCHLUSS (EU) 2019/308 DES RATES vom 18. Februar 2019 zur Ermächtigung Luxemburgs, Österreichs und Rumäniens, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt von Belarus und Usbekistan zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Alle Mitgliedstaaten der Union sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1980.
Erwägungsgrund 4 32019D0307BESCHLUSS (EU) 2019/307 DES RATES vom 18. Februar 2019 zur Ermächtigung Österreichs und Rumäniens, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt von Honduras zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Alle Mitgliedstaaten der Union sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1980.
Erwägungsgrund 4 32019D0305BESCHLUSS (EU) 2019/305 DES RATES vom 18. Februar 2019 zur Ermächtigung Österreichs, Zyperns, Kroatiens, Luxemburgs, Portugals, Rumäniens und des Vereinigten Königreichs, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Alle Mitgliedstaaten der Union sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1980.
Erwägungsgrund 4 32015D2356BESCHLUSS (EU) 2015/2356 DES RATES vom 10. Dezember 2015 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Albaniens zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Alle Mitgliedstaaten der Union sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1980.
Erwägungsgrund 4 32016D2312BESCHLUSS (EU) 2016/2312 DES RATES vom 8. Dezember 2016 zur Ermächtigung der Republik Österreich und Rumäniens, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Perus zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Alle Mitgliedstaaten der Union sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1980.
Erwägungsgrund 4 32016D2311BESCHLUSS (EU) 2016/2311 DES RATES vom 8. Dezember 2016 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Kasachstans zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Alle Mitgliedstaaten der Union sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1980.