Erwägungsgrund 4 32019D0761BESCHLUSS (GASP) 2019/761 DES RATES vom 13. Mai 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Der Beschluss 2014/486/GASP sollte daher bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32020D2143BESCHLUSS (GASP) 2020/2143 DES RATES vom 17. Dezember 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Am 29. Juni 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/907 angenommen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Januar 2021 verlängert wurde, um die…
Erwägungsgrund 6 32021D0014BESCHLUSS (GASP) 2021/14 DES RATES vom 7. Januar 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Der Beschluss 2014/219/GASP sollte entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32020D0719BESCHLUSS (GASP) 2020/719 DES RATES vom 28. Mai 2020 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
Nach Überprüfung der im Beschluss 2013/255/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen hat der Rat beschlossen, dass diese Maßnahmen bis zum 1. Juni 2021…
Erwägungsgrund 3 32020D0850BESCHLUSS (GASP) 2020/850 DES RATES vom 18. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2021 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32020D0563BESCHLUSS (GASP) 2020/563 DES RATES vom 23. April 2020 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2021 verlängert werden.