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Die Schlussofferte des Vereinigten Königreichs ist angemessen, da die Selbstverpflichtungen des Vereinigten Königreichs zum Geltungsbereich der Union den größtmöglichen Geltungsbereich bieten, über den das Vereinigte Königreich gegenwärtig nach der GPA-Liste der Union verfügt, und der dem Geltungsbereich entspricht, der nach der Unionsliste für das Vereinigte Königreich als Mitgliedstaat gilt. Die Union sollte Gegenseitigkeit gewähren und ihre Liste anpassen, um Wirtschaftsbeteiligten aus dem Vereinigten Königreich im Rahmen des überarbeiteten GPA im entsprechenden Umfang Zugang zu gewähren. Außerdem sind Klarstellungen in der Unionsliste in Anlage I des überarbeiteten GPA erforderlich, da das Vereinigte Königreich nicht mehr unter diese Liste im Rahmen des überarbeiteten GPA fallen wird. Diese im Anhang des vorliegenden Beschlusses festgelegten Bedingungen werden Teil der Bedingungen für den Beitritt des Vereinigten Königreichs zum überarbeiteten GPA und in den vom GPA-Ausschuss anzunehmenden Beschluss über den Beitritt des Vereinigten Königreichs aufgenommen.
Wird ein Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Union geschlossen, in dem ein Übergangszeitraum vorgesehen ist, während dessen das…
Das Vereinigte Königreich wird zwar zum Zeitpunkt der Entscheidung des GPA-Ausschusses über den Beitritt des Vereinigten Königreichs zu dem überarbeiteten GPA…
Behält das Unionsrecht weiterhin Geltung für das und in dem Vereinigten Königreich, so sollte die Kommission ermächtigt werden, dem GPA-Ausschuss im Namen der…
Am 1. Juni 2018 beantragte das Vereinigte Königreich mit der Unterstützung der Union den Beitritt zu dem überarbeiteten GPA.
Daher ist es angemessen, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im GPA-Ausschuss zu dem Beitritt des Vereinigten Königreichs zum überarbeiteten GPA…
Die Selbstverpflichtungen des Vereinigten Königreichs zum Geltungsbereich des Zugangs zum öffentlichen Beschaffungsmarkt sind in seiner Schlussofferte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.