Erwägungsgrund 1 32020D0188BESCHLUSS (EU) 2020/188 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. Februar 2020 über ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten (EZB/2020/9) (Neufassung)
Der Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/10) wurde mehrmals wesentlich geändert . Da weitere Änderungen vorzunehmen sind, sollte…
Erwägungsgrund 1 32019D0031BESCHLUSS (EU) 2019/1743 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. Oktober 2019 über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen (Neufassung) (EZB/2019/31)
Der Beschluss EZB/2014/23 wurde wesentlich geändert . Da weitere Änderungen vorzunehmen sind, sollte dieser Beschluss im Interesse der Klarheit neu gefasst…
Erwägungsgrund 2 32015D0025BESCHLUSS (EU) 2015/1195 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 2. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/298 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/25)
Der Beschluss (EU) 2015/298 (EZB/2014/57) sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32017D0041BESCHLUSS (EU) 2017/2444 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/2332 über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen (EZB/2017/41)
Der Beschluss (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32021D0730BESCHLUSS (EU) 2021/730 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. April 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1349 zum Verfahren und zu den Bedingungen für die Ausübung bestimmter Befugnisse im Zusammenhang mit der Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme durch eine zuständige Behörde (EZB/2021/19)
Der Beschluss (EU) 2019/1349 (EZB/2019/25) sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 2 32019D0036BESCHLUSS (EU) 2019/2216 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. November 2019 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/298 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/36)
Der Beschluss (EU) 2015/298 (EZB/2014/57) soll daher entsprechend geändert werden —