Erwägungsgrund 3 32019D1029BESCHLUSS (EU) 2019/1029 DES RATES vom 18. Juni 2019 über den im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 14, 17, 24, 30, 44, 51, 64, 75, 78, 79, 83, 85, 90, 115, 117, 129, 138, 139, 140 und 145, der Vorschläge für Anpassungen der globalen technischen Regelungen (GTR) Nr. 15 und 19, des Vorschlags zur Änderung der gemeinsamen Entschließung M.R.2, des Vorschlags für eine neue UN-Regelung und des Vorschlags für (Änderungen der) Genehmigungen zur Erarbeitung von GTR zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 1 des Geänderten Übereinkommens von 1958 und Artikel 6 des Parallelübereinkommens können der Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von…
Erwägungsgrund 3 32019D1911BESCHLUSS (EU) 2019/1911 DES RATES vom 8. November 2019 über den im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 16, 17, 21, 29, 43, 44, 48, 53, 55, 58, 67, 74, 80, 83, 85, 86, 98, 107, 112, 113, 115, 116, 123, 129, 135, 148, 149 und 150, den Vorschlag für Anpassungen der Globalen Technischen Regelung (GTR) Nr. 2, des Vorschlags für Anpassungen der gemeinsamen Entschließung MR.1, der Vorschläge für Änderungen der Gesamtresolutionen R.E.3 und R.E.5 und der Vorschläge für Genehmigungen zur Ausarbeitung einer Änderung der GTR Nr. 6 und zur Ausarbeitung einer neuen GTR über die Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 1 des Geänderten Übereinkommens von 1958 und Artikel 6 des Parallelübereinkommens kann das Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für…
Erwägungsgrund 3 32020D0287BESCHLUSS (EU) 2020/287 DES RATES vom 27. Februar 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu den Vorschlägen für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 10, 26, 28, 46, 48, 51, 55, 58, 59, 62, 79, 90, 106, 107, 110, 117, 121, 122, 128, 144, 148, 149, 150, 151 und 152, den Vorschlägen für Anpassungen der globalen technischen Regelungen Nr. 3, 6 und 16, dem Vorschlag für Änderungen der Gesamtresolution R.E.5 und den Vorschlägen für Genehmigungen zur Ausarbeitung einer Änderung der GTR Nr. 6 und zur Ausarbeitung einer neuen GTR über die Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu vertreten ist
Nach Artikel 1 des Geänderten Übereinkommens von 1958 und Artikel 6 des Parallelübereinkommens kann das Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für…
Erwägungsgrund 6 32017D0443BESCHLUSS (EU) 2017/443 DES RATES vom 6. März 2017 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 3, 4, 6, 7, 13, 19, 23, 27, 28, 38, 39, 43, 45, 50, 69, 70, 73, 75, 77, 79, 83, 87, 91, 98, 99, 101, 104, 107, 109, 110, 112, 118, 119, 123 und 138 sowie hinsichtlich des Vorschlags zur Änderung der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) durch Richtlinien für die Cybersicherheit und den Datenschutz zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, in den jeweiligen Ausschüssen der UNECE, nämlich im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des…
Erwägungsgrund 8 32016D2038BESCHLUSS (EU) 2016/2038 DES RATES vom 11. November 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 7, 16, 37, 44, 45, 46, 48, 53, 78, 80, 83, 86, 87, 99, 105, 107, 110, 121, 128 und 129, des Vorschlags für eine UN-Regelung für Nachrüstsysteme für Zweistoff-Schwerlastmotoren, der Vorschläge zur Änderung der globalen technischen Regelungen der UN Nr. 15 und 16, der Vorschläge für zwei globale technische Regelungen der UN für Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Emissionen und der On-Board-Diagnosesysteme und des Vorschlags für eine Entschließung über die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, in den jeweiligen Ausschüssen der UNECE, nämlich im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des…
Erwägungsgrund 8 32016D1123BESCHLUSS (EU) 2016/1123 DES RATES vom 17. Juni 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 9, 11, 13, 13-H, 14, 16, 30, 41, 44, 49, 54, 55, 60, 64, 75, 78, 79, 83, 90, 106, 113, 115, 117, 129 und 134, der Entwürfe der Änderungen der globalen technischen Regelungen Nr. 15 und 16, der Vorschläge für neue Regelungen der Vereinten Nationen zum Bremsassistenzsystem (BAS), zum elektronischen Fahrdynamik-Regelsystem (ESC), zum Reifendrucküberwachungssystem (TPMS) und zur Montage von Reifen, des Vorschlags für eine neue globale technische Regelung der Vereinten Nationen über das Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Kurbelgehäuse- und Verdunstungsemissionen und des Vorschlags für die neue Sonderresolution Nr. 2 (S.R.2) zu Verbesserungen bei der Durchführung des Globalen Übereinkommens von 1998 zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, in den jeweiligen Ausschüssen der UNECE, nämlich im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des…