Erwägungsgrund 6 32017D1249BESCHLUSS (EU) 2017/1249 DES RATES vom 16. Juni 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32019D0593BESCHLUSS (EU) 2019/593 DES RATES Vom 8. April 2019 über den Abschluss — im Namen der Europäischn Union — des Übereinkommens zur Errichtung der internationalen EU-LAK -Stiftung
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden. —
Erwägungsgrund 6 32007D0451BESCHLUSS DES RATES vom 30. Mai 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Ukraine über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen (2007/451/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32018D0929BESCHLUSS (EU) 2018/929 DES RATES vom 25. Juni 2018 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum von 2014 bis 2020
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32019D0267BESCHLUSS (EU) 2019/267 DES RATES vom 12. Februar 2019 über den Abschluss der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Albanien
Die Vereinbarung sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 9 32018D0145BESCHLUSS (EU) 2018/145 DES RATES vom 9. Oktober 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — eines Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden —