Erwägungsgrund 4 32019D0573BESCHLUSS (EU) 2019/573 DES RATES vom 8. April 2019 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Dritten Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32019D0704BESCHLUSS (EU) 2019/704 DES RATES vom 15. April 2019 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen Kanada und der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32014D0048BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks sowie der Autonomen Regierung Grönlands andererseits (2014/48/EU)
Das Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32013D0001BESCHLUSS DES RATES vom 20. November 2012 über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits über die Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (CAA) (2013/1/EU)
Das Protokoll sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32014D0060BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2014/60/EU)
Das Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32011D0349BESCHLUSS DES RATES vom 7. März 2011 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands, insbesondere in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die polizeiliche Zusammenarbeit (2011/349/EU)
Das Protokoll sollte genehmigt werden.