Art. 2 32019D0062BESCHLUSS (EU) 2019/62 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Automobilindustrie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 18. Mai 2019.
Art. 2 32019D0063BESCHLUSS (EU) 2019/63 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Elektro- und Elektronikgeräteindustrie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 19. Mai 2019.
Art. 2 32019D1817BESCHLUSS (EU) 2019/1817 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. September 2019 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Italien, Österreich und Rumänien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 18. September 2019.
Art. 2 32019D0276BESCHLUSS (EU) 2019/276 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2018 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Stärkung von Schlüsselprogrammen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2019.
Art. 2 32019D0277BESCHLUSS (EU) 2019/277 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2018 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union für Vorauszahlungen im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2019
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2019.
Art. 2 32018D2076BESCHLUSS (EU, Euratom) 2018/2076 DES RATES vom 20. Dezember 2018 zur Änderung seiner Geschäftsordnung
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2019.