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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission verpflichtet, einen Arbeitsplan zu erstellen, der eine als Anhaltspunkt dienende Liste der Branchen enthält, die bei der Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente Vorrang haben. In der Mitteilung der Kommission „Erstellung des Arbeitsplans mit einer als Anhaltspunkt dienenden Liste der Branchen für die Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung“ wurde die Herstellung elektronischer und elektrischer Geräte als vorrangige Branche identifiziert.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission verpflichtet, einen Arbeitsplan zu erstellen, der eine als Anhaltspunkt dienende Liste der Branchen…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission verpflichtet, einen Arbeitsplan zu erstellen, der eine als Anhaltspunkt dienende Liste der Branchen…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission auch verpflichtet, einen Arbeitsplan zu erstellen, der eine als Anhaltspunkt dienende Liste der…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission verpflichtet, einen Arbeitsplan zu erstellen, der eine als Anhaltspunkt dienende Liste der Branchen…
Die Mitteilung der Kommission — Erstellung des Arbeitsplans mit einer als Anhaltspunkt dienenden Liste der Branchen für die Ausarbeitung branchenspezifischer…
Die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, die Gegenstand des Anhangs dieses Beschlusses ist, wurde in der Mitteilung der Kommission „Erstellung des Arbeitsplans…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.