Erwägungsgrund 2 32019D0683Das Übereinkommen zielt darauf ab, bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen ein sicheres und einladendes Umfeld zu schaffen.
Erwägungsgrund 1 32018D0889BESCHLUSS (EU) 2018/889 DES RATES vom 4. Juni 2018 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1913 des Rates wurde das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus (im Folgenden „Übereinkommen“) vorbehaltlich…
Erwägungsgrund 2 32018D0145BESCHLUSS (EU) 2018/145 DES RATES vom 9. Oktober 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — eines Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums
Das Übereinkommen wurde am 9. Juni 2006 im Namen der Gemeinschaft — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — nach Maßgabe des Beschlusses…
Erwägungsgrund 2 32014D0243BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (2014/243/EU)
Das Europäische Übereinkommen über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (im Folgenden „Übereinkommen“)…
Erwägungsgrund 2 32011D0853BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2011 über die Unterzeichnung des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten im Namen der Union (2011/853/EU)
Das Europäische Übereinkommen über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (im Folgenden „Übereinkommen“)…
Erwägungsgrund 3 32017D1248BESCHLUSS (EU) 2017/1248 DES RATES vom 11. Juli 2017 über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union im Hinblick auf die Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die rechtmäßig als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei beschäftigt werden
Nach dem Beschluss 2014/295/EU des Rates , dem Beschluss 2014/668/EU des Rates und dem Beschluss 2014/670/Euratom des Rates wurde das Abkommen am 21. März 2014…