Erwägungsgrund 4 32019D0393BESCHLUSS (EU) 2019/393 DES RATES vom 7. März 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Verordnung (EU) Nr. 603/2013 gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 4 32019D0394BESCHLUSS (EU) 2019/394 DES RATES vom 7. März 2019 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Protokolls zwischen der Europäischen Union, Island und dem Königreich Norwegen zum Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in Island oder Norwegen gestellten Asylantrags betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Verordnung (EU) Nr. 603/2013 gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 4 32019D0395BESCHLUSS (EU) 2019/395 DES RATES vom 7. März 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Staates, der für die Prüfung eines in Dänemark oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellten Asylantrags zuständig ist, sowie über „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Verordnung (EU) Nr. 603/2013 gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 6 32016D0414BESCHLUSS (EU) 2016/414 DES RATES vom 10. März 2016 zur Ermächtigung der Republik Österreich, das Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen im Interesse der Europäischen Union zu unterzeichnen und zu ratifizieren, und zur Ermächtigung Maltas, ihm im Interesse der Europäischen Union beizutreten
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates gebunden und beteiligen sich daher…
Erwägungsgrund 10 32017D0865BESCHLUSS (EU) 2017/865 DES RATES vom 11. Mai 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen betreffen
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Richtlinien 2011/36/EU und 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gebunden und beteiligen sich…
Erwägungsgrund 16 32019D2107BESCHLUSS (EU) 2019/2107 DES RATES vom 28. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich der Überarbeitung des Anhangs 9 („Erleichterungen“) Kapitel 9 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt im Hinblick auf Richtlinien und Empfehlungen für Fluggastdatensätze zu vertreten ist
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Richtlinie (EU) 2016/681 gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.