Erwägungsgrund 9 32018D0145BESCHLUSS (EU) 2018/145 DES RATES vom 9. Oktober 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — eines Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32017D0248BESCHLUSS (EU) 2017/248 DES RATES vom 6. Februar 2017 über den Abschluss des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32019D0593BESCHLUSS (EU) 2019/593 DES RATES Vom 8. April 2019 über den Abschluss — im Namen der Europäischn Union — des Übereinkommens zur Errichtung der internationalen EU-LAK -Stiftung
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden. —
Erwägungsgrund 5 32006D0188BESCHLUSS DES RATES vom 21. Februar 2006 über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark zur Ausdehnung auf Dänemark der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, sowie der Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates über die Einrichtung von „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens (2006/188/EG)
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32019D0407BESCHLUSS (EU) 2019/407 DES RATES vom 4. März 2019 über den Abschluss des Übereinkommens zur Verhinderung der unregulierten Hochseefischerei im zentralen Nordpolarmeer im Namen der Europäischen Union
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 8 32017D0939BESCHLUSS (EU) 2017/939 DES RATES vom 11. Mai 2017 über den Abschluss des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Namen der Europäischen Union
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden —