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Mit den Änderungen der Anlage II zum MARPOL-Übereinkommen soll gewährleistet werden, dass die Umweltauswirkungen von Ladungsrückständen und Tankwaschwasser mit persistenten Schwimmstoffen mit hoher Viskosität und/oder hohem Schmelzpunkt verringert werden.
Der im Namen der Union auf der 74. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der IMO zu vertretende Standpunkt ist es, der Verabschiedung der…
Nach Regel 18 der revidierten Anlage VI zum MARPOL-Übereinkommen sollten sich die Mitgliedstaaten bemühen, für die Verfügbarkeit von Schiffskraftstoffen, die…
Änderungen der Anlage VI zum MARPOL-Übereinkommen in Bezug auf SOx-Emissions-Überwachungsgebiete sind nach den Verfahren der IMO möglich. Falls weitere…
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden am MARPOL-Übereinkommen und seinen Anlagen wesentliche Änderungen vorgenommen, mit denen strengere Normen und Verbote…
Es liegt im Interesse der Union, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass Öltankschiffe, die in Häfen oder Vorhäfen einlaufen oder in einem…
Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) wird auf seiner 75. Tagung (MEPC 75) voraussichtlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.