Erwägungsgrund 7 32019D1088BESCHLUSS (EU) 2019/1088 DES RATES vom 6. Juni 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2019-2024)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und vorläufig angewandt werden, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind —
Erwägungsgrund 7 32019D2218BESCHLUSS (EU) 2019/2218 DES RATES vom 24. Oktober 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft
Das Protokoll sollte unterzeichnet und vorläufig angewandt werden, bis die für sein Inkrankfttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind —
Erwägungsgrund 7 32011D0116BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Föderierten Staaten von Mikronesien über die Fischerei vor der Küste der Föderierten Staaten von Mikronesien (2011/116/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und bis zur Vollendung der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 4 32014D0711BESCHLUSS DES RATES vom 24. September 2012 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union und die vorläufige Anwendung dieses Protokolls (2014/711/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 5 32019D1925BESCHLUSS (EU) 2019/1925 DES RATES vom 14. November 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal
Das Protokoll sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden.
Erwägungsgrund 4 32015D1010BESCHLUSS (EU) 2015/1010 DES RATES vom 18. November 2014 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte daher unterzeichnet werden und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —