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Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates wurde durch die Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 des Rates geändert, um den rechtlichen Rahmen der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) zu modernisieren. Die meisten dieser neuen Bestimmungen sollen ab dem 1. Januar 2021 gelten.
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass die Mehrwertsteuererklärung mit den in den Artikeln 365, 369g und 369t der Richtlinie 2006/112/EG genannten Angaben auf…
Die Mitgliedstaaten führen bei der Einfuhr von Gegenständen, für die im Rahmen der Sonderregelung nach Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie…
Die Richtlinie 2006/112/EG ist durch die Richtlinie (EU) 2020/285 des Rates geändert worden. Aufgrund der unterschiedlichen Struktur der Mehrwertsteuersätze,…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sollte angepasst werden, um verschiedene Änderungen, zumeist…
Mit der Verordnung (EU) 2017/2454 des Rates werden diese Bestimmungen geändert, um den Geltungsbereich dieser Sonderregelungen zu erweitern und eine neue…
Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer oder nationale Steuernummer;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.