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Mittlerweile werden wieder Weiterbildungskurse angeboten und neben den bereits von Mai 2020 bis Ende 2020 geplanten regulären Schulungen sind zusätzliche Kurse geplant. Die zur Eindämmung von COVID-19 erforderlichen Maßnahmen führen jedoch nach wie vor zu Einschränkungen in diesem Bereich. Die Ausbildungseinrichtungen müssen die einschlägigen Anforderungen des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit und Umwelt erfüllen‚ z. B. indem sie dafür sorgen, dass die Abstandsvorgaben von mindestens 1,5 Metern möglichst eingehalten werden können.
Aufgrund dieser Maßnahmen hätten die Weiterbildungen zwischen dem 15. Dezember 2020 und dem 16. März 2021 ausgesetzt werden müssen. Zwar seien die…
In anderen Bundesländern ist nach den von Deutschland übermittelten Informationen auch vorgesehen, dass Kurse nur mit erheblichen Einschränkungen durchgeführt…
In Baden-Württemberg galt aufgrund hoher Infektionszahlen beispielsweise ein allgemeines Veranstaltungsverbot. Zwar finden in diesem Bundesland derzeit…
Abweichend von Anhang III Teil B Abschnitt 13.6 der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 werden Schulungen, die 2020 nicht in den in dem Abschnitt festgelegten…
Vom 19. April bis zum 15. Mai 2021, als sich die Pandemielage langsam verbessert habe, sei es, entsprechend den Informationen der Slowakei, wieder erlaubt…
Nach jedem dieser Artikel kann ein Mitgliedstaat eine weitere Verlängerung der darin vorgesehenen Fristverlängerung beantragen, wenn er der Auffassung ist, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.