Erwägungsgrund 2 32020D0399BESCHLUSS (GASP) 2020/399 DES RATES vom 13. März 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Rat hat am 12. September 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1405 angenommen, mit dem die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen Maßnahmen um weitere sechs…
Erwägungsgrund 2 32019D1405BESCHLUSS (GASP) 2019/1405 DES RATES vom 12. September 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Rat hat am 14. März 2019 den Beschluss (GASP) 2019/415 angenommen, mit dem die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen Maßnahmen um weitere sechs Monate…
Erwägungsgrund 2 32019D0415BESCHLUSS (GASP) 2019/415 DES RATES vom 14. März 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Rat hat am 12. September 2018 den Beschluss (GASP) 2018/1237 angenommen, mit dem die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen Maßnahmen um weitere sechs…
Erwägungsgrund 2 32018D1237BESCHLUSS (GASP) 2018/1237 DES RATES vom 12. September 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Am 12. März 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/392 erlassen, mit dem die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen Maßnahmen um weitere sechs Monate…
Erwägungsgrund 2 32020D0719BESCHLUSS (GASP) 2020/719 DES RATES vom 28. Mai 2020 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
Am 17. Mai 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/806 angenommen, mit dem die im Beschluss 2013/255/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni…
Erwägungsgrund 2 32016D0359BESCHLUSS (GASP) 2016/359 DES RATES vom 10. März 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Am 14. September 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1524 erlassen, mit dem die Maßnahmen um weitere sechs Monate verlängert werden.