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Mit Schreiben vom 3. April 2020 teilte das Vereinigte Königreich der Kommission seine Absicht mit, eigenständig seine Zustimmung zu erklären, während des Übergangszeitraums durch das NEAFC-Übereinkommen gebunden zu sein. Am 6. Juli 2020 stellte das Vereinigte Königreich einen neuen Antrag auf Beitritt zu diesem Übereinkommen, mit dem es einen Beitritt verfolgte, der während der Übergangsperiode auf eine im Einklang mit dem Austrittsabkommen stehenden Weise wirksam werden sollte.
Am 8. Januar 2019 stellte das Vereinigte Königreich einen Antrag auf Beitritt zum NEAFC-Übereinkommen als Vertragspartei. Am selben Tag notifizierte der…
Mit Schreiben vom 3. April 2020 hat das Vereinigte Königreich der Kommission seine Absicht mitgeteilt, eigentständig seine Zustimmung zu erklären, während des…
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1305 des Rates wird das Vereinigte Königreich ermächtigt, eigenständig seine Zustimmung zu erklären, durch das…
Der Beitritt vor Ablauf des Übergangszeitraums würde es dem Vereinigten Königreich ermöglichen, den sich aus dem SRÜ ergebenden Verpflichtungen in Bezug auf…
Der Rat hat am 25. März 2019 den Beschluss (EU) 2019/510 angenommen. Dieser Beschluss befürwortete den Beitritt des Vereinigten Königreichs zum…
Am 2. Oktober 2020 hat das Vereinigte Königreich förmlich den Beitritt zum Übereinkommen zum 1. Januar 2021 beantragt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.