Erwägungsgrund 4 32020D1332BESCHLUSS (EU) 2020/1332 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen über die Feststellung der Bedeutung der beaufsichtigten Unternehmen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2017/937 (EZB/2020/40)
Im Beschluss (EU) 2017/937 der Europäischen Zentralbank (EZB/2017/17) werden die Leiter von Arbeitseinheiten bestimmt, die delegierte Beschlüsse gemäß Artikel 3…
Erwägungsgrund 4 32020D1333BESCHLUSS (EU) 2020/1333 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Eigenmittelbschlüssen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2018/547 (EZB/2020/41)
Im Beschluss (EU) 2018/547 der Europäischen Zentralbank (EZB/2018/11) werden die Leiter von Arbeitseinheiten bestimmt, die delegierte Beschlüsse gemäß Artikel 2…
Erwägungsgrund 4 32020D1334BESCHLUSS (EU) 2020/1334 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von den im Rahmen nationaler Aufsichtsbefugnisse ergehenden delegierten Beschlüssen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/323 (EZB/2020/42)
Im Beschluss (EU) 2019/323 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/5) werden die Leiter von Arbeitseinheiten bestimmt, die delegierte Beschlüsse gemäß dem…
Erwägungsgrund 4 32020D1335BESCHLUSS (EU) 2020/1335 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen zur Nutzung des Europäischen Passes, zum Erwerb qualifizierter Beteiligungen und zum Entzug von Zulassungen von Kreditinstituten und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/1377 (EZB/2020/43)
Im Beschluss (EU) 2019/1377 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/26) werden die Leiter von Arbeitseinheiten bestimmt, die delegierte Beschlüsse gemäß den…
Art. 1 32020D1334BESCHLUSS (EU) 2020/1334 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von den im Rahmen nationaler Aufsichtsbefugnisse ergehenden delegierten Beschlüssen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/323 (EZB/2020/42)
Delegierte Beschlüsse gemäß dem Beschluss (EU) 2019/322 (EZB/2019/4) werden durch einen der folgenden Leiter von Arbeitseinheiten erlassen:
Art. 5 Abs. 2 32016D0040BESCHLUSS (EU) 2017/933 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 16. November 2016 über einen allgemeinen Rahmen für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen in Bezug auf Rechtsinstrumente im Zusammenhang mit Aufsichtsaufgaben (EZB/2016/40)
Die in Absatz 1 genannten Leiter von Arbeitseinheiten der EZB werden unter den Leitern von Arbeitseinheiten der EZB ausgewählt, die mit der Wahrnehmung von…