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Der Beschluss (GASP) 2018/1544 gilt bis zum 16. Oktober 2020. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 16. Oktober 2021 verlängert und ein Eintrag in der im Anhang des genannten Beschlusses enthaltenen Liste der in Artikel 2 und 3 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aktualisiert werden.
Der Beschluss (GASP) 2018/1544 gilt bis zum 16. Oktober 2019. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen…
Der Beschluss (GASP) 2019/1720 gilt bis zum 15. Oktober 2020. Nach einer Überprüfung des Beschlusses sollten die darin vorgesehenen restriktiven Maßnahmen bis…
Die restriktiven Maßnahmen des Artikels 2 Absatz 2 und des Artikels 3 Absätze 3 und 4 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 gelten bis zum 31. Oktober 2020. Nach…
Die in Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absätze 3 und 4 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 genannten restriktiven Maßnahmen gelten bis zum 31. Oktober 2019. Nach…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2021 verlängert und die Angaben zu…
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2020 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.