Erwägungsgrund 6 32020D1489BESCHLUSS (EU) 2020/1489 DES RATES vom 6. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32020D1487BESCHLUSS (EU) 2020/1487 DES RATES vom 6. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32020D2135BESCHLUSS (EU) 2020/2135 DES RATES vom 10. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang VI (Soziale Sicherheit) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32021D1734BESCHLUSS (EU) 2021/1734 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Horizont Europa) (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32022D0086BESCHLUSS (EU) 2022/86 DES RATES vom 17. Januar 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu der Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte daher auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen…
Erwägungsgrund 6 32020D1486BESCHLUSS (EU) 2020/1486 DES RATES vom 6. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte auf dem beigefügten Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses beruhen —